Immer wieder gibt es in der Täterposition die Eigenschaft,

dass der Täter nicht dazu in der Lage ist, ein Schuldeinge-

ständnis zu machen, um so das Opfer aus dieser Position zu

entlassen. Der Täter besteht auf sein "Recht", dass das, was da

geschieht und geschehen ist, nicht seine Schuld ist.

Was den Opfern mit dem Nicht-anerkennen-Wollen im

Nachhinein noch angetan wird, liegt außerhalb seines

Einfühlungsvermögens.


Das Beratungsangebot dient dazu, dass die "damaligen Kinder"

zukünftig ihr Leben frei leben können. In Anerkennung dessen,

wen sie bis zu ihrem heutigen Tag in ihren Seelen mit sich

herumgetragen haben.


Termine nach Vereinbarung

Kosten: 120,00 € pro Zeitstunde

Freiheit und Unschuld für die Seelen der

ehemaligen Kinder